Zitat:
Zitat von sybenwurz
Gute Besserung und viel Erfolg beim klären der Pfründe mit dem Finstermann.
|
Da gibt es nichts zu klären, ausser den Ansprüchen, die der Fußgänger stellen könnte.
Da zieht §3 Absatz 1
Das Sichtfahrgebot.
Es sei denn da fehlt noch etwas in der Geschichte was nicht presgegeben wurde.