Zitat:
Zitat von qbz
Bei der Nada-Bonn ist es mit "einschließlich" übersetzt. Ausserdem verbietet (seit wann?) auch M2, Abs. 3 die Methoden Franke´s.
Folgende Methoden sind verboten:
1. Blutdoping einschließlich der Anwendung von eigenem, homologem oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.
M2. CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE MANIPULATION
Folgende Methoden sind verboten:
3. Die sukzessive Entnahme, Manipulation und Wiederzufuhr von Vollblut, ganz gleich in welcher Menge, in das Kreislaufsystem.
-qbz
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Das ist die aktuelle Fassung,, bei der der Paragrapf M2.3 neu hinzugekommen. Darum habe ich ja bewusst in den Posts oben die alte WADA-Liste zitiert. Denn auch gemäß der alten Fassung war Eigenblutbehandlung ganz klar verboten und im mindesten anzeige- und genehmigungspflichtig.
Zitat:
Zitat von LidlRacer
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Warum wurde dann der Österreicher Mayer nach (behaupteter) UV-Behandlung österreichischer Langläufer in Lake Placid gesperrt (ebenso wie die damals betroffenen Sportler) und vier Jahre später in Turin zwei östrreichische Biathleten, die sich ebenfalls hinter der UV-Schutzbehauptung versteckten?