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Alt 01.02.2012, 06:48   #2365
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
Bei der Nada-Bonn ist es mit "einschließlich" übersetzt. Ausserdem verbietet (seit wann?) auch M2, Abs. 3 die Methoden Franke´s.

Folgende Methoden sind verboten:
1. Blutdoping einschließlich der Anwendung von eigenem, homologem oder heterologem Blut oder Produkten aus roten Blutkörperchen jeglicher Herkunft.

M2. CHEMISCHE UND PHYSIKALISCHE MANIPULATION
Folgende Methoden sind verboten:
3. Die sukzessive Entnahme, Manipulation und Wiederzufuhr von Vollblut, ganz gleich in welcher Menge, in das Kreislaufsystem.

-qbz
Das ist die aktuelle Fassung,, bei der der Paragrapf M2.3 neu hinzugekommen. Darum habe ich ja bewusst in den Posts oben die alte WADA-Liste zitiert. Denn auch gemäß der alten Fassung war Eigenblutbehandlung ganz klar verboten und im mindesten anzeige- und genehmigungspflichtig.

Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Warum wurde dann der Österreicher Mayer nach (behaupteter) UV-Behandlung österreichischer Langläufer in Lake Placid gesperrt (ebenso wie die damals betroffenen Sportler) und vier Jahre später in Turin zwei östrreichische Biathleten, die sich ebenfalls hinter der UV-Schutzbehauptung versteckten?

Geändert von Hafu (01.02.2012 um 07:09 Uhr).