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Alt 31.01.2012, 15:43   #2356
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Vielleicht wird es deutlicher, wenn man die Überschrift mit betrachtet:
"M1. ENHANCEMENT OF OXYGEN TRANSFER
The following are prohibited:
1. Blood doping, including ..."

Wenn es nicht den Sauerstofftransport verbessert, ist es m.E. kein Blutdoping.

...[/url]?
Die Überschrift dient m.E. nur dazu, um eine thematische Gliederung ind die Liste zu bringen. Für eine dopingverurteilung ist es unwichtig, ob der Nachweis einer verbotenen Methode oder der Nachweis einer verbotenen Substanz auch tatsächlich die in der Überschrift des entsprechenden Abschnitts angegebene Dopingzweck erreicht hat.

Die Überschrift S6 lautet z.B. Stimulantien. Wenn man bei einem Athleten irgendeine der danach aufgelisteten verbotenen substanzen in einer noch so geringen dosierung findet, gilt er als positiv, egal ob er nun von der Substanz profitiert hat oder nicht.

Dieter Baumann hat ja eine Zeit lang bei seinem Prozess auch argumentiert, dass die sehr geringe Nandrolon-Menge, die bei ihm nachgewiesen wurde, keinen anabolen Effekt gehabt hätte, aber das ist letztlich völlig irrelevant.

Zu deiner zweiten Frage: UV-Strahlen haben ganz sicher eine wirkung auf lebende Zellen (und davon gibt es im blut ja bekanntlich genug), darum werden sie ja auch z.B. zur Entkeimung von Trinkwasser erfolgreich eingesetzt, indem sie die dort enthaltenen Bakterien abtöten. Das Ganze dürfte halt eine Frage der Dosis sein.

Von daher halte ich es auch für nicht ausgeschlossen, dass sie die roten blutkörperchen von Pechstein so geschädigt haben, dass sie ihre Form verändert haben und anschließend mehrere Gutachter in die Irre geführt wurden.