Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das ist nicht richtig. Die Vereine und Verbände handeln autonom. Die inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten durch ordentliche Gerichte ist unzulässig. Das Gericht überprüft nur die Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher Normen.
Grüße,
Arne
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klar, die staatlichen Gerichte können nur überprüfen, ob sich die Verbände im Einzelfall an die Statuten, Satzungen, internen Regeln halten und z.B. Willkür ausschliessen. Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass ein entschiedeneres Vorgehen in den Verbänden den Rechtsstaat nicht schmälern, opfern würde und die Sportgerichtsbarkeit (Sperren z.B.) nicht dieselben Massstäbe anlegen kann wie ein ordentliches Gericht. (es fehlen (zu Recht) ja auch die Möglichkeiten einer Ermittlungsbehörde).
-qbz