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Alt 31.01.2012, 15:41   #2355
qbz
Szenekenner
 
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.520
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig. Die Vereine und Verbände handeln autonom. Die inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten durch ordentliche Gerichte ist unzulässig. Das Gericht überprüft nur die Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher Normen.

Grüße,
Arne
klar, die staatlichen Gerichte können nur überprüfen, ob sich die Verbände im Einzelfall an die Statuten, Satzungen, internen Regeln halten und z.B. Willkür ausschliessen. Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass ein entschiedeneres Vorgehen in den Verbänden den Rechtsstaat nicht schmälern, opfern würde und die Sportgerichtsbarkeit (Sperren z.B.) nicht dieselben Massstäbe anlegen kann wie ein ordentliches Gericht. (es fehlen (zu Recht) ja auch die Möglichkeiten einer Ermittlungsbehörde).

-qbz
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