Zitat:
Zitat von LidlRacer
Nein, wenn man spitzfindig ist, und das muss man natürlich in juristischen Fragen sein, steht das da nicht.
Da steht zunächst mal, dass Blut-Doping verboten ist. Und dann werden noch verschiedene Formen davon aufgezählt.
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Zitat:
"The following are prohibited:
1. Blood doping, including the use of autologous, homologous or heterologous
blood or red blood cell products of any origin."...
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Nach meinem Sprachverständnis, dient der Nebensatz dazu, Blutdoping im juristischen Sinne zu definieren, nämlich als die Zufuhr von autologen, homologen oder heterologen Blut oder Rote-Blutzell-Produkte egal welchen Ursprungs.
Da die WADA keine Einschränkung macht, ab welcher Blutmenge man von Blutdoping spricht, ist auch die Zufuhr kleiner Mengen Blutes verboten.
(Natürlich werden manche Anwälte so ähnlich argumentieren, wie du, lidlracer, aber
das hat Walther Mayer 2002 gegenüber dem IOC und später auch den anderen Distanzen ja auch schon versucht (Hauptargument UV-Bestrahlung ist kein Blutdoping und dient nur der Infektvorsorge) und ist trotzdem letztendlich damit nicht durchgedrungen und gesperrt worden.)
Spätestens seit 2002 aber hätte jeder Sportmediziner, der solche Behandlungen anbietet (und auch jeder Sportler, der gelegentlich mal einen Blick in die Zeitung wirft) sensibilisiert und vorgewarnt gewesen sein müssen, dass eine "Eigenbluttherapie" (zumindest vom IOC) als Doping angesehen und entsprechend bestraft wird.