Zitat:
Zitat von Tobias23
Klugsch..modus an: Nur die Rückführung ist verboten.
Warum ermittelt hier die Staatsanwaltschaft? Ich dachte immer das wäre gerade unser Problem, dass Doping in D strafrechtlich nicht relevant ist?
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Wegen Fr. Pechstein ursprünglich, aber hier die Rechtsgrundlagen:
http://www.zeitschrift-sportmedizin...._sstorf_bg.pdf
"Im Gegensatz zur früheren Rechtslage wird sich der Arzt, der Blutprodukte zu Dopingzwecken im Sport verabreicht, strafbar machen.
Bei der Vornahme von Blut- Doping an Sportlern macht sich
der Arzt demnach zwar nicht nach §§ 223 ff. StGB strafbar, wohl
aber nach § 95 Abs.1 Nr. 2 a AMG.
Der Verstoß gegen das Verbot stellt zudem eine berufswidrige
Handlung dar, die nach berufsrechtlichen Kriterien geahndet werden
kann (45)."