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Zitat von Hafu
1. Dass die UV-Bestrahlung entnommenen Blutes gemäß WADA-Code verboten ist, ist unbestritten!
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Klugsch..modus an: Nur die Rückführung ist verboten.
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Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grünseisen, hatte zum Ermittlungsverfahren gegen den Mediziner Franke der ARD erklärt: „Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht bestrahlt und anschließend dem Körper der Sportler wieder zugeführt zu haben. Es besteht der Anfangsverdacht der unerlaubten Anwendung von Arzneimitteln bei anderen zu Dopingzwecken.“
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Warum ermittelt hier die Staatsanwaltschaft? Ich dachte immer das wäre gerade unser Problem, dass Doping in D strafrechtlich nicht relevant ist?