Zitat:
Zitat von la_gune
Immerhin gilt in Deutschland soweit ich weiß die sog. "Radwegbenutzungspflicht". Abweichen davon darf man nur, wenn der Radweg nicht befahrbar ist.
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Ich will jetzt nich "KlugXXX" aber, um das noch mal für Mitleser ganz klar zu stellen: die
generelle Radwegbenutzungspflicht gibt es in Deutschland seit 1998 nicht mehr!
Eine Benutzungspflicht gibt es nur noch für Radwege die durch
Verkehrszeichen als solche ausgewiesen sind. Von dieser Pflicht kann dann unter bestimmten Verhältnissen abgewichen werden.
In dem speziellen Falle hat la_gune natürlich Recht und darauf wollte er sicher hinweisen, dort hätte der Radfahrer den ausgeschilderten Weg benutzen müssen.
Viele Grüße,
Frank