ich benutze oft die Straße, wenn sie mir sicherer erscheint, als ein daneben verlaufender Radweg (z.B. heute morgen, als die Bundesstraße mit Salz gestreut und geräumt war, während der Radweg daneben noch schneebedeckt war), aber trotzdem finde ich das Urteil o.k.
Wäre auch nie auf die Idee gekommen, den Autofahrer in dem geschilderten Fall zu verklagen. Vermutlich hat der ja auch noch angehalten, um den hinter ihm stürzenden Radfahrer zu helfen (so dass seine Identität überhaupt ermittelt werden konnte), denn wenn ich auf einer Straße wegen einer Ölspur stürze wäre das Letzte wozu ich in einer solchen Unfallsituation in der Lage bin, das Merken und Aufschreiben des Nummernschildes des vor mir fahrenden, öl verlierenden Autos!
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