Das ist natürlich überhaupt kein Schwachsinn.
Die Passanten haben nach den §§ 823 Abs. 2 BGB, 6b Abs. 1 BDSG ein Recht darauf, nicht von Hinz und Kunz auf öffentlichen Wegen gefilmt zu werden.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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