Zitat:
Zitat von Jahangir
Er wurde aber gewählt und solange keine schweren Verfehlungen vorliegen, sehe ich keinen Rücktrittsgrund.
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Ich finde, dass vorsätzliche Täuschung, versuchter Amtsmissbrauch, Verschleierung und Lüge durchaus
schwere Verfehlungen sind. Besonders in einem solchen bzw. in DEM Amt.
