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Alt 24.12.2011, 08:12   #4
Osso
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Registriert seit: 09.10.2006
Beiträge: 771
Zitat:
Zitat von samsam Beitrag anzeigen
Daraufhin ist mir der Arsxxx geplatzt und mir wurde ein Bußgeld wegen Beamtenbeleidigung angedroht.
Falls Du weiter eskalieren möchtest ist es hilfreich zu wissen, dass:

Zitat:
Zitat von wiki
Im deutschen Strafrecht ist die Beamtenbeleidigung kein eigener Tatbestand. Ein Beamter ist hier nicht anders gestellt als ein anderer Bürger. Es handelt sich also um eine „normale“ Beleidigung gemäß § 185 StGB.
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Wie ein Quadrat in einem Kreis
Eck' ich immer wieder an
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