Zitat:
Zitat von pumuggel
Verbeamtete Lehrer können einen Versetzungsantrag stellen. Wann und ob er gewährt wird, hängt nicht vom Lehrer ab.
Beamte können meines Wissens nach nicht kündigen, sondern nur eine Entlassung aus dem Beamtenstatus beantragen. Das führt dann aber auch dazu, dass sie nicht einfach an einer anderen Schule anfangen können...also kein Wunder, dass kein Lehrer seinen Job kündigt.
Was ich sagen wollte ist lediglich, dass eine Abschaffung des Beamtenstatus für Lehrer durchaus auch negative Konsequenzen haben kann. Häufige Lehrerwechsel z.B.. Wer wäre schon begeistert davon, wenn sein Kind jedes Jahr einen neuen Mathelehrer bekäme. Planungssicherheit für Schulen würde fehlen, Stundenpläne häufig geändert werden.
Lehrer, die nicht geeignet sind vor einer Klasse zu stehen, könnte man ja u.U. an anderer Stelle im Bildungssystem unterbringen (Verwaltung o.ä.). Meines Wissens nach werden diese aber leider von einer Schule zur nächsten geschickt, melden sich irgendwann dienstunfähig oder landen gar in der Lehrerausbildung.
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Wie dem auch sei, Entlassung beantragen oder kündigen - halte ich jetzt für Wortglauberei ist aber nicht wichtig. Es hören eh die wenigsten Beamten auf. Zudem meinte ich einen ganz anderen Job, nicht ´ne andere Schule. Egal.
Ich hatte, wenn ich mich recht erinnere in meiner ganzen Schulzeit jedes Jahr eine anderen Mathelehrer, ohne Witz
Schulsozialarbeiter sind z.B. auch angestellt. Ich hatte in den letzten 10 Jahren nur eine Kündigung nach einem halben Jahr in der Probezeit - das war ein Berufsanfänger mit einer 50% Stelle in der Einsteigergehaltstufe. Der bekam netto keine 1000€ raus. Nachdem er irgendwo einen 100% Job hatte (ich glaube im Jugendarrest) hat er halt bei uns gekündigt.