Zitat:
Zitat von Nordexpress
Ich hab mal Bankkaufmann gelernt (1996). Damals hieß es korrekt so: Die Fehlbuchung auf dem Empfängerkonto kann rückgängig gemacht werden, solange der Kontoinhaber noch keinen Kontoauszug darüber erhalten hat. Sprich: was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Erst danach, durfte nicht mehr rückgebucht werden. Online-Banking gab's aber damals noch nicht so verbreitet. Hat sich bestimmt was geändert zwischenzeitlich.
|
Na ja, streng genommen handelt es sich hierbei ja nicht um eine "Fehlbuchung", auch wenn der Auftraggeber einen Fehler gemacht hat.
Klassische Fehlbuchungen sind von der Bank verschuldet...
Ach ja, habe auch bei der Bank gelernt, obwohl man das in der heutigen Zeit ja nicht mehr so laut sagen darf.
Der Punkt ist aber das der Zahlungsempfänger zustimmen/ rücküberweisen muss; erfolgt die Stornierung vor Kenntnisnahme durch ihn merkt er ja eh nichts, ansonsten kann es Probleme geben.