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Zitat von Pluto
Nein, fehlerhafte Zahlungen dürfen nur vor Gutschrift auf dem Empfängerkonto aufgehalten werden, danach muss man um Rücküberweisung bitten bzw. klagen falls das nicht passiert.
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Ich hab mal Bankkaufmann gelernt (1996). Damals hieß es korrekt so: Die Fehlbuchung auf dem Empfängerkonto kann rückgängig gemacht werden, solange der Kontoinhaber noch keinen Kontoauszug darüber erhalten hat. Sprich: was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Erst danach, durfte nicht mehr rückgebucht werden. Online-Banking gab's aber damals noch nicht so verbreitet. Hat sich bestimmt was geändert zwischenzeitlich.