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Alt 14.12.2011, 10:24   #14
Nordexpress
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Zitat:
Zitat von Pluto Beitrag anzeigen
Nein, fehlerhafte Zahlungen dürfen nur vor Gutschrift auf dem Empfängerkonto aufgehalten werden, danach muss man um Rücküberweisung bitten bzw. klagen falls das nicht passiert.
Ich hab mal Bankkaufmann gelernt (1996). Damals hieß es korrekt so: Die Fehlbuchung auf dem Empfängerkonto kann rückgängig gemacht werden, solange der Kontoinhaber noch keinen Kontoauszug darüber erhalten hat. Sprich: was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Erst danach, durfte nicht mehr rückgebucht werden. Online-Banking gab's aber damals noch nicht so verbreitet. Hat sich bestimmt was geändert zwischenzeitlich.
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"Ich weiß noch, wie der Jochen kurz vor Brest gekotzt hat"
"Wieso? Hatte er Magenprobleme?"
"Nein, ihm tat das Knie weh."
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