Zitat:
Zitat von Thorsten
Eigentlich nicht, vielleicht lagen da andere Umstände vor (Wertstellungsdatum noch nicht erreicht oder so was?).
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Nein, fehlerhafte Zahlungen dürfen nur vor Gutschrift auf dem Empfängerkonto aufgehalten werden, danach muss man um Rücküberweisung bitten bzw. klagen falls das nicht passiert.
Rückholbar sind nur Lastschriften...
Es soll wohl Banken/ Sachbearbeiter geben die das tun, diese könnten dann aber ein Problem bekommen.