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Zitat von tobi_nb
Wen betrifft denn die Startplatzreduzierung?
Nur weil in der Gesamtheit 25 Plätze weniger sind, bleibt es für den EINZELNEN Kläger unmöglich eine vertraglich zugesicherte Slotzahl für sich (bzw. seine AK) nachzuweisen.
Und nur das zählt (i.m.A.) Jeder einzelne müsste nachweisen, dass die Slotreduzierung ihn persönlich trifft, und dass ihm persönlich etwas anderes vertraglich zugesichert wurde.
Und niemandem wurde eine bestimmte Slotzahl (für seine AK) zugesichert.
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Ich weiß nicht ... fehlt da nicht ganz einfach eine zugesicherte Eigenschaft ... ?
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Wenn ich beobachte, wie ne Horde Jugendlicher meinen Autospiegel zertritt, ich aber keinen einzelnen erkennen bzw. überführen kann, wird es schwer mit Regressansprüchen.
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Nur haste denen vorher auch nicht 500 Euro überwiesen, um dein Auto bei ihnen zu parken ... ein paar weitere Unterschiede vermute ich da auch noch ...