was soll das Einwohnermeldeamt da auch machen???
Du hast doch etwas:
Seine Bankverbindung mit Namen.
Dort ist das Geld ja auch gelandet (wobei der Name nicht stimmen muss).
Die Polizei macht aber ausfindig (bei Anzeige), wer der Kontoinhaber ist, inkl. natürlich der Anschrift.
Damit ist derjenige, der Kontobesitzer ist, in der Beweislage, nicht der zu sein, der den Betrug vollzogen hat. Dann aber müsste er ja auch erklären, wie das Geld auf sein Konto gekommen ist. Und es zurückzahlen.
Natürlich ist der Kontoinhaber deine Kontaktperson.
Daraufhin gibt es eine Anzeige.
Problem ist nur in Deutschland: Recht haben, Recht bekommen, Leistung zurückerhalten (die Sache mit dem nackten Mann und seiner Tasche, in die man greift).
Außerdem: Wo eine Anzeige, da vielleicht schon zwei oder drei.
Na und?
Ich würde den Käufer, wenn du eine E_Mail-Adresse hast, eine Frist setzen, danach Anzeige bei der Polizei.
Und dem Admin würde ich eine Mail schicken. Vielleicht hat er die IP noch (wenn nicht ein I-net-Cafe?). Muss aber nichts bewirken.
|