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Alt 09.12.2011, 23:32   #177
frimar
Szenekenner
 
Benutzerbild von frimar
 
Registriert seit: 07.09.2009
Ort: Kiel
Beiträge: 181
Zitat:
Zitat von tobi_nb Beitrag anzeigen
Die meisten die hier glasklare Sache rufen, wissen wahrscheinlich nichtmal, wen sie, vor welchem Gericht, und nach welchem Recht verklagen müssten.
Dann lass es mich als Nicht-Anwalt mal versuchen:
Nach dem Impressum auf der IM-Germany-Seite würde ich
- Xdream Sports & Events GmbH als Beklagte sehen
- auf das Amtsgericht Hanau tippen (wobei ich die Klage vermutlich auch vor jedem anderen ordentlichen Gericht in D einreichen könnte)
- als Rechtsgrundlage das Handelsgesetz vermuten

Jetzt Du, wie dicht liege ich dran?

Aber selbst, wenn ich mit meinem Versuch völlig daneben liegen sollte - genau für solche Fragen sind doch (unter anderm) Anwälte da, oder? Ich erwarte von meinem Automechaniker ja auch nicht, dass er mir sagt, welche Unterlagen ich beim Bauamt für die Baugenehmigung meines Hauses einreichen muss - dafür gibt es Architekten...

Zitat:
Zitat von tobi_nb Beitrag anzeigen
Ganz anders täte es aussehen, würde jemand tatsächlich klagen, womöglich noch mit Schadensersatzforderungen über die Anmeldegebühr hinaus. Dürfte ja kein Problem sein, da "glasklar".
Das "glasklar" hat m.E. bislang immer lediglich auf eine vollständige Erstattung der Anmeldegebühr bezogen. Das sehe ich genauso, denn nach meinem "Empfinden" wurden Vertragsinhalte einseitig geändert. Wenn Du das anders siehst, fänd ich es spannend zu erfahren, welche Argumente Du für Deine Sichtweise hast.

Ich gebe Dir insofern recht, dass für den Veranstalter voraussichtlich kein finanzieller Schaden entstehen wird, da sie die freiwerdenden Plätze sicherlich nochmal verkaufen können. Aber es geht hier ja auch nicht darum, dem Veranstalter zu schaden, sondern seine eigene Kohle vollständig wiederzubekommen.

Grüße,
Frimar (der in Roth startet aber dennoch interessiert mitliest)
frimar ist offline   Mit Zitat antworten