Zitat:
Zitat von schoppenhauer
Vom Rechtsempfinden ist die Sache klar.
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Gut formuliert. Die meisten die hier glasklare Sache rufen, wissen wahrscheinlich nichtmal, wen sie, vor welchem Gericht, und nach welchem Recht verklagen müssten.
Und selbst wenn (was nochnichtmal geschen ist) Zurücktretungen zugelassen werden würden. Welchen Nachteil hätte das dann? Die paar, die zurücktreten würden, werden in einer Sekunde wieder aufgefüllt. Null finanzieller Schaden.
Ganz anders täte es aussehen, würde jemand tatsächlich klagen, womöglich noch mit Schadensersatzforderungen über die Anmeldegebühr hinaus.
Dürfte ja kein Problem sein, da "glasklar". Die Beklagte würde wahrscheinlich nichtmal die Verteidigung erklären, und sofort akzeptieren.
BTW: (ernstgemeinte Frage): Gibts eigentlich einen Vertrag, oder nur ne Anmeldung mit Anmeldebestätigung, und werden die verbindlichen WK-Regeln verbindlich erst nä. Juni bekanntgegeben, wie sonst auch immer?