Ich kann mir schon vorstellen, daß man aufgrund der einseitig geänderten Vertragsbedingungen ein außerordentliches Kündigungsrecht hat = 100% Teilnahmegebühr zurück.
Übliche Sekundärkosten wie Hotel, Laufräder, Hostessen und ähnliches wird man aber sicher nicht geltend machen können
Da kann bestimmt Jahangir mehr zu sagen...
