Zitat:
Zitat von niksfiadi
Es ist wohl bei einer Beweisführung ziemlich Wurst, was wer darüber denkt. Deswegen wurde wohl das Strafverfahren eingestellt.
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Nein, das Strafverfahren wurde eingestellt, weil eben kein Gesetz das Verhalten, selbst wenn es beweisbar ist, unter Strafe stellte.
Außerdem muss auch im Strafrecht eine Verurteilung nicht zweifelsfrei sein sondern nur ohne vernünftige Zweifel. Das ist ein großer Unterschied. Wenn Prostitution verboten ist, dann hast Du sehr schlechte Karten, wenn Du mit einer Prostituierten erwischt wirst. Da musst Du schon sehr, sehr gut darlegen können, weshalb Du Frauen Geld bezahlst, damit Du ihnen ohne Hose Deine privaten Probleme erzählen kannst.