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Alt 29.11.2011, 17:45   #138
qbz
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Registriert seit: 24.03.2008
Beiträge: 12.540
Zitat:
Zitat von TomX Beitrag anzeigen
Objektiv gesagt muss das nicht so sein.

Schuldunfähig heißt zunächst einmal, dass man nicht bestraft werden kann.

Ob es jetzt zu einer Sicherungsverwahrung kommt, kommt auf die Zukunftsprognose an.

Gut. Bei ihm dürfte es ziemlich sicher eine Sicherungsverwahrung geben.

Ich habe aber selbst auch schon andere Fälle erlebt. Ich habe mal einen Mann wegen versuchten Totschlags verteidigt.

Er wurde als schuldunfähig im Tatzeitpunkt eingestuft. Aber aufgrund von Umständen, deren Wiederholung auszuschließen waren (eine bestimmte Konstellation des Zusammenlebens).

Er verließ als freier Mann den Gerichtssaal.
Schon richtig, ich meinte natürlich, ohne es explizit zu schreiben, im Falle von Breivik, sofern das Gericht die Meinung der Gutachter teilt.

Natürlich sollte man differenzieren, ob jemand z.B. in einem akuten psychotischen Schub gewalttätig wurde und dekompensiert ist oder aufgrund einer z.B. chronischen, strukturellen, paranoiden Schizophrenie und die Wiederholungsgefahr in der Paranoia oder in einer psychopathologischen Persönlichkeitsstruktur begründet ist.

Was ich gelesen habe, gibt es auch noch Unterschiede im Rechtssystem zwischen Norwegen und DE. In DE könnte jemand eine solche psychiatrische Diagnose wie bei Breivik gestellt bekommen und u.U. trotzdem als (voll, bedingt) Schuldfähig verurteilt werden, in Norwegen schliesst sich das wohl bei "geistigen Erkrankungen" und anderen aus.

-qbz
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