Zitat:
Zitat von Rhing
Wobei in NRW noch hinzu kommt, dass der Verbandstag, auf dem das beschlossen werden soll, am 3.12.11 stattfindet. Die Kündigungsfrist läuft am 30.11. aber schon ab. M.E. muß damit die bisherige Höhe erst mal beibehalten werden.
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Das sehe ich grundsätzlich genauso. Alternativ hätte ich doch dann ein Sonderkündigungsrecht, oder?