Einstellung des Verfahrens heißt ja nicht auch gleich unschuldig. Ein Verfahren kann aus unterschiedlichsten Gründen eingestellt werden, zB gegen Geldauflage bei geringem Vergehen oder Schuld oder Schaden oder wenig Lust der Staatsanwaltschaft
Aber das können die Rechtsverdreher hier sicher besser erkären
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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