Zitat:
Zitat von Rhing
Vielen Dank für die Info.
Die "Mindestsätze" binden ja zunächst nur die Mitglieder der DTU, d.h. die Landesverbände. Für die Vereine als Mitglieder der Landesverbände sind deren Satzungen maßgeblich......
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im §2.2 der satzung von NRW steht aber deutlich, dass die (verfahrens)ordnungen der dtu für den verband NRW verbindlich sind. damit stehen dtu beschlüsse über eurer landesverbandssatzung. ihr müsstet also auf eurem verbandstag eure satzung ändern, wenn ihr die vorschriften der dtu gebührenordnung umgehen wollt.
und wenn ihr beschließt, dass ihr die vorgaben der dtu nicht mehr anerkennen wollt, werdet ihr wohl nicht mehr länger mitglied der dtu sein.
aber wie bereits gesagt....schuld an dieser situation ist nicht die dtu, sondern unter anderem euer verbandspräsident, der dementsprechend abgestimmt hat. er müsste euch das erklären.