Zitat:
Zitat von FuXX
Das heisst ja nicht, dass das alles mitbekommen haben.
|
Die gewerblichen Konkurrenten beobachten sich da normalerweise sehr genau. Gibt da sehr umfangsreiche Möglichkeiten, nicht zuletzt durch die Patentämter selbst, zu reherchieren, welche Patente die Konkurrenz angemeldet hat. Wenn auch immer mit 18 Monaten Verzögerung, da Patentanmeldung erst nach diesem Zeitraum veröffentlicht werden, um den Patenanmelder einen gewissen Vorsprung zu verschaffen.
Zitat:
Zitat von FuXX
Wie ist das denn, wenn 2PEAK jetzt einen verklagt und der Beklagte beweisen kann, dass er das schon lange vor dem Patent gemacht hat? Ist es nicht so, dass der Beklagte dann fein raus ist und vll sogar geprueft wird, wer da von wem abgekupfter hat?
|
Nichtigkeitsklage, siehe z.B.
http://www.ipwiki.de/patentrecht:ver...s_klagepatents
Wenn der Verklagte selbst ein Patent in dem Bereich hat, könnte es lustig werden. Wenn nicht, hat nachher keiner ein Patent und beide dürften produzieren. Für die Nichtigkeitsklage ist kein eigenes Patent erforderlich, man muss nur nachweisen, dass das Patent nicht hätte erteilt werdne dürfen, beispielsweise weil der Gegenstand des Patents vorher bereits in Benutzung war.
Matthias