Zitat:
Zitat von Aquisgrana
Es muss sich bei 2peak um ein Computerprogramm handeln.
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Patentrechtliche Spitzfindigkeiten:
Ein Programm als solches ist nicht patentierbar. Ein Verfahren, das von einem Programm genutzt werden kann, ist dagegen patentierbar. Das Programm ist nur das Werkzeug, um das Verfahren nutzen zu können. Im Endeffekt kommt das gleiche raus, hat aber einen anderen Namen
Zitat:
Zitat von Aquisgrana
Mal ein Beispiel:
Ich hatte heute Mittag Schwimmen im Plan. Insgesamt 60 min. Überwiegend GA 1 mit 4 x 100 m GA2 und 8 Sprints. Mache ich stattdessen nur 45 min. und lasse auch noch GA2 und die Sprints weg (bin ja etwas schlapp heute), gebe unmittelbar nach dem Training die Daten ein, wird ein komplett neuer Plan bis zum Wettkampftag errechnet.
Kann also sein, dass, je nach Erfüllung der Vorgaben, der Plan für 30, 40 oder 80 Tage sofort neu berechnet wird.
Das kann meines Erachtens in der Kürze der Zeit nur ein Programm, oder?
Grüße
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Problem ist, dass sich Patente selten so richtig einfach lesen.

Du machst ein paar Annahmen, die nachvollziehbar sind, aber so nicht im Patent stehen.
Es steht beispielsweise nirgends, dass das Ergebnis nach x Sekunden berechnet sein muss.
Wie komplex der Trainingsplan ist, steht auch nirgends.
Im einfachsten Fall könnte das Programm z.B. zum Abnehmen genutzt werden, Eingabeparameter wären dann vielleicht einfach Kalorien und Zeit (über Pulsmesser oder manuell) und raus kommt, dass ich für mein Abnehmeziel in 6 Wochen im Schnitt x Minuten pro Tag mehr trainieren muss. Könnte auch ein Röhrenrechner oder ein Rechenschieber ausrechnen
Dass bei komplexeren Plänen ein Rechner hilfreich ist, steht außer Frage, aber wie gesagt, das Patent beansprucht nur das Verfahren...
Matthias