Zitat:
Zitat von Nordexpress
Also ich ja glaub nicht, dass die Anwendung simpelster Excel-Funktionen patentrechtlich geschützt werden kann.
im Patenttext (auf Seite 1 hier) steht doch was von "automatischer Anpassung nach jeder Trainingseinheit".
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Das steht aber erst in Anspruch 2, nicht in Anspruch 1. Anspruch 2 muss so gelesen werden: Alle Merkmale des Anspruchs 1 und zusätzlich die Anpassung nach jeder Trainingseinheit.
Zur Erklärung: Der Schutzbereich wird eigentlich durch den ersten Anspruch definiert, die weiteren Ansprüche enthalten lediglich speziellere Ausführungsformen, auf die im Prüfungsverfahren zurückgegriffen werden kann (s.u.)
Zitat:
Zitat von LidlRacer
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Einfach erklärt (hab' ich aber auch nicht drauf geachtet):
Der Anspruchssatz, den Megalodon gepostet hat, ist der ursprünglich eingereichte Anspruchssatz.
Im Prüfungsverfahren wurde aber wohl Stand der Technik ermittelt, der dem Anspruch 1 entgegenstand. Deshalb wurden weitere Merkmale aus den Unteransprüchen aufgenommen, um sich von diesem abzugrenzen.
Das heißt, der Anspruch 1, den Lidlracer gefunden hat, ist der jetzt erteilte Anspruch, der auch den Schutzbereich des Patents definiert.
Matthias