Zitat:
Zitat von Megalodon
Genau das hat es übrigens in dem Fall gegeben. Siehe Patentregister, dem man ja auch entnehmen kann, dass kein Einspruch eingelegt wurde.
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Einwendungen Dritter gab es laut dem Patentregister, Einsprüche dagegen nicht.
Zitat:
Zitat von Megalodon
Bis auf den Einspruch korrekt. Einsprechen kann man nur nach der Erteilung, und das auch nur 9 Monate lang.
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Hast recht, war zu schnell hingetippt, Einspruch kann natürlich nur gegen ein erteiltes Patent eingelegt werden. Mein Beitrag bezog sich auf die Rechtsmittel gegen ein Patent vorzugehen. Vor der Erteilung bleiben somit nur Einwendungen Dritter. Hab's korrigiert.
[Klugscheißmodus an] Genau genommen beginnen die 9 Monate erst nach der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung im europäischen Patentblatt und nicht schon mit der Patenterteilung
[Klugscheißmodus aus]
Matthias