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Ich empfinde es schon als höchst seltsam, wenn jetzt schon die einfache Prüfung von Eingabeparameter am Client-PC in einem Webbrowser und deren Übertragung auf einen Webserver in Patentbegründungen so aufgelistet auftauchen oder z.B. das Einrichten eines passwortgeschützten Bereiches auf einem Server etc. :-) .
-qbz
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