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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Rennradfahrer nur mit Helm
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Alt 03.11.2011, 15:26   #38
Newbie
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Zitat:
Zitat von FinP Beitrag anzeigen
1. Leben bedeutet Risiken eingehen. Es ist also, wenn man jemanden das Recht auf Leben zuspricht, auch zulässig, diesem das Eingehen von Risiken zuzugestehen.

2. Wer lässt hier was von der Allgemeinheit zahlen? Dieses Urteil geht doch um etwas ganz anderes:
Mal kurz zusammengefasst:
A verursacht Schaden bei B.
B will Geld von A haben (völlig zu recht).
A will aber nicht den ganzen Schaden zahlen, sondern behauptet (!), dass B den Schaden hätte verhindern können und diese Unterlassung mitverantwortlich für den Schadenseintritt oder die Schadensschwere ist.
Mitverantwortlich kann man nur sein, wenn 1. die Handlung oder Nichthandlung kausal für den Schadenseintritt ist, und wenn 2. die Handlung/Nichthandlung zumutbar ist.

Beispiel:

Ich schnipse eine Zigarette aus meinem Fenster und diese fliegt zufälligerweise durch das offene Fenster der Nachbarn im Stock tiefer wieder rein und macht einen Brandfleck auf den Teppich. Jetzt muss ich diesen Schaden natürlich bezahlen.
ich könnte aber auch behaupten, dass es ja nur zum Schaden gekommen sei, weil mein Nachbar das Fenster offen hatte. Das Öffnen des Fensters war also auch kausal für den Schadenseintritt. Es ist aber nicht zumutbar für den Nachbarn, das Fenster durchgehend geschlossen zu haben. Darum muss er sich nicht an der Schadensregulierung beteiligen.

Zweites Beispiel:

Wieder fliegt die Kippe aus dem Fenster, landet aber nicht auf dem Teppich, sondern auf den Papieren auf dem Schreibtisch, die dann anfangen zu brennen. Der Nachbar bemerkt dies, ruft aber nicht die Feuerwehr, so dass der ganze Wohnblock niederbrennt. Das Anrufen der Feuerwehr wäre aber zumutbar gewesen.

Wie ist das jetzt mit dem Radfahrer?
Autofahrer A fährt Radfahrer B über den Haufen. B verletzt sich.
A behauptet: B hätte sich besser schützen können.
Jetzt gibt es zwei Fragenkomplexe:
Frage 1: Ist das Unterlassen der geforderten Schutzmaßnahmen kausal für den Schadenseintritt?
Frage 2: Ist das Durchführen der Schutzmaßnahmen zumutbar.

Und jetzt wird es doch erst interessant.
Frage 1 ist meiner Meinung nach bisher noch nicht geklärt - es müsste also erst die Kausalität festgestellt werden. Dies macht das Gericht in diesem Urteil durch "gesunden Menschenverstand".
Kann man sich Tage drüber streiten.

Frage 2 muss auch wieder jeder für sich beantworten - wie es auch der Richter machen würde: Ist ein Radhelm zumutbar, ein Integralhelm? Lederkombi? Protektoren auch für Fußgänger, warum nicht? Hätte die Unfallgegnerin vom Althaus ihren Schaden selber zahlen müssen, weil sie von einem behelmten Rowdie übergemangelt wurde?

Oder akzeptiert man einfach, dass es ein gewisses Lebensrisiko gibt? Und wer durch normwidriges Verhalten dieses Risiko verwirklicht, der muss dafür dann halt Geradestehen.
ich glaub, Ihr habt ganz einfach zu wenig Arbeit oder zu viel Zeit

meine Aussage war ganz allgemein, wer mit dem Rad verunfallt und keinen Helm trägt sollte allenfalls von der Versicherung eine Regressforderung bekommen. Keine Helmpflicht (da bin ich nämlich auch dagegen, Gesetzte und Verbote gibts mehr als genug).
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