Zitat:
Zitat von FinP
Kurz gesagt: die Dinger sind eh nur noch 40 % Wert, sind nun aber auf 50% abschreibbar.
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Nach meinem Verständnis von IFRS-Grundsätzen, wären die Anleihen, dann aber durchaus auf 40% abschreibbar, bei IFRS herrscht ja grundsätzlich das Marktpreispnizip. Je nach dem wo ich das bilanziere muss ich unter Umständen schon so weit abschreiben. Der Schuldenschnitt hat nun vermutlich zur Folge, dass die Abschreibung auch bei denen erfolgen muss, die das Ganze im Anlagenvermögen bilanziert haben.
Oder verstehe ich da etwas falsch?
Größter Abschreiber ist ja wohl vermutlich ohnehin die EZB, oder?