Zitat:
Zitat von Daniel
Das darst du doch garnicht;ODER??? Wo steht das denn geschrieben.
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Grundsätzlich fällt das "Urinieren in der Öffentlichkeit" unter den § 118 OWIG.
Zitat:
Belästigung der Allgemeinheit
Dritter Teil (Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111-131))
Zweiter Abschnitt (Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116-123))
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
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Das OWIG gilt bundesweit, die Kommunen regeln lediglich die Höhe des Bußgeldes, das zwischen 20 und 50 Euro liegt.
Sportrechtlich heißt es, dass das einer der obersten Grundsätze die sportliche Fairness sind und das sich die Teilnehmer gegenseitig weder behindern, gefährden oder sonst im Wettkampfablauf stören dürfen. Eine/n andere/n Teilnehmerin oder Teilnehmer auch nur ein bißchen vollzupissen, um selbst nicht anhalten zu müssen (vorher genannt, das das ja Zeit kostet) ist definitiv eine Störung im Wettkampf und ganz eng betrachtet, die Erreichung eines Zeitvorteils, den ein KR mittels einer gelben Karte verwarnen kann.
Gleiches gilt, für das Pinkeln in der Wechselzone. In den letzten Jahren ist es wiederholt vorgekommen, das Athleten zwischen die Beutelracks gepinkelt haben, teilweise wurden dabei Helfer die Beine angepisst. Am Ende des Wettkampfes stehen dort regelmäßig kleinere Pisselachen, die bei entsprechender Sonneneinstrahlung ein sehr "leckeres" Aroma verbreiten.
Auf dem WK-Briefing beim IM70.3 in Wiesbaden wurde dieses vom Racedirektor explizit angesprochen und wird bei beiden IM-Veranstaltungen definitiv mit einer gelben Karte geahndet!
Zitat:
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Windschatten fahren finde ich weitaus Unsportlicher.
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Darum geht es nicht.