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Wer sollte denn nun eigentlich da was machen, der Athlet selbst weiss es ja entweder nicht oder kann seine eigenen Situation nicht mehr beurteilen oder will es nicht wissen?
Praktisch gesehen: Muss ich mir schriftlich geben lassen, dass ich dahingehend eingeschätzt werde, dass ich auf jeden Fall nicht ambulant behandelt werde?
Wie wäre es denn mit einem Kampfrichter? Können/müssen/dürfen die da tätig werden?
Bis denne, Michael
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