Zitat:
Zitat von TomX
Die Kernfrage ist dann aber, ob bei dieser Konstellation (versuchter Betrug, weil das Team schon wusste oder ahnte, dass die Aussage unrichtig ist) eine zivilrechtliche Rückzahlungspflicht seitens Schumacher bestehen kann.
|
Zu dieser Frage sagt mir mein Gefühl, dass es mehrwertig sein könnte, die Promotion zum Thema "Die Kondiktionssperre des § 817 Satz 2" einer gewissen Fr. Dr. S zu lesen
Kann aber auch sein, dass das gar nix damit zu tun hat
