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Sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe: Die Zivilrechtliche und die Strafrechtliche.
Der Staatsanwalt wird sich nicht um die zivilrechtlichen Angelegenheiten der Vertragsparteien kümmern. Der kümmert sich um strafrechtliche Aspekte - in dem Fall Betrug. Ob der Betrogene sich da dran hängt und in der Nebenklage auftritt sei mal dahingestellt.
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