Arnes neue
Rundschau beschäftigt sich diesmal über die rechtliche Lage im Prozess gegen Schumacher.
IMHO ist die Lage recht simpel:
Hat Schumacher in seinem Vertag eine Klausel unterzeichnet, in der steht: "Wenn du Doping nachgewiesen bekommst, bist du raus und hast keinen Anspruch mehr auf weitere Gehälter ab dem Datum der Entnahme der bestätigten Probe, geleistete Gehalter sind zurückzahlen"?
Wenn nein, dann muss er nichts zurückzahlen, wenn ja, dann ja.
Over and out.
Davon abgesehen teile ich Arnes Meinung, dass die Teamleitung hier sehr wohl wusste, in welchem Umfeld sie Verträge schließt und allein aus dem Grund keinen Anspruch erheben sollte.
/S.