Zitat:
Zitat von Hafu
Ich hab' schon mal ein iphone für einen relativ guten Preis bei ebay gekauft, bei dem mir der Verkäufer ein Tag nach der Auktion schrieb, dass ihm das Telefon beim Einpacken runtergefallen ist und er es mir nur leider nicht mehr schicken kann...
Natürlich hat er keine gute bewertung von mir bekommen, aber glaubst du, dass da eine Klage erfolgversprechend gewesen wäre?
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Zitat:
Zitat von FinP
Bei dem geschilderten Sachverhalt: Ja!
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FinP: Bist Du Dir sicher? Die (verstaubte) Erinnerung und das "Update" nach der Schuldrechtsreform (2002?) an meinen BGB Schein sagt mir:
- Es handelt sich um eine Stückschuld
- Hier trägt die Leistungsgefahr der Gläubiger
- Der Schuldner ist (verschuldensunabhängig) bei Untergang der Sache von der Leistungspflicht befreit (§275 BGB)