Wie gesagt, aus der Erinnerung, es wurde uns vorgetragen und wir haben dann über die Konsequenzen daraus diskutiert: An der Regelung, dass der Helm keine Beschädigungen haben darf, wurde wohl nichts verändert. Lediglich die Art der Kontrolle "festzustellen durch eine Sichtprüfung" wurde wohl herausgenommen (neben anderen kleinen Änderungen). Die Sichtprüfung wurde doch vor ein paar Jahren explizit reingenommen, um das Gedrücke und Gepresse auszuschließen, das vorher gängig war. Wir sind dann übereingekommen, dass nichts gegen eine weiterhin durchzuführende Kontrolle spricht. Bei anderen Regeln steht doch auch nicht extra da, wie das zu überprüfen ist (Lenker, Laufräder etc.). Trotzdem ist die Einhaltung dieser Regeln zu überprüfen. Einen Helm muss man eben etwas intensiver angucken als ein Scheibenvorderrad, um die Regelverletzung sehen zu können.
Die Geschichte mit den Aerohelmklappen ist von dieser Regeländerung nicht betroffen (und damit weiter völlig offen).
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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