Zitat:
Zitat von Rhing
Wenn jemand mit einer Hand ist, mit der anderen (Wasser) trinkt, mit dem Knie lenkt und dann 2 PKW verunfallen, wobei festgestellt wird, dass dieser hätte vermieden werden können, wenn der Esser/Trinker "nur" gefahren wäre, trifft den natürlich eine Pflichtverletzung, obwohl Essen und Trinken während der Fahrt nicht verboten ist. Warum soll das anders sein, nur weil es sich um einen Radfahrer handelt.
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o. g. könnte unter "Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit" fallen. Kann man i.m.A. nicht vergleichen da der (fehlende) Helm selbige nicht beeinträchtigt.