Zitat:
Zitat von Bonafides
Neuwahlen wären nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2008 das Wahlgesetz für in Teilen als verfassungswidrig erklärt, bis heute wurde noch nicht nachgebessert. Aus verfassungsrechtlichen Gründen verbieten sich etwaige Neuwahlen schon deshalb. Ein Schelm, wer dabei an Kalkül denkt.
Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es schon wieder komisch.
PS: Sorry, du hast es bereits geschrieben!
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Es sollte noch erwaehnt werden, dass ein Parteienstreit der Grund ist, weshalb wir gerade kein Wahlrecht haben. Die CDU moechte die Ueberhangmandate schuetzen, die anderen Parteien wollen das nicht - kein Wunder, die CDU profitiert am staerksten davon.
Das Verfassungsgericht hat glaub ich ein neues Wahlrecht gefordert, damit Stimmen kein negatives Gewicht haben koennen (was aktuell moeglich ist). Ich haette mir gewuenscht, dass es noch weiter geht - das naemlich alle Stimmen gleich viel wert sein muessen. Das wird naemlich durch die Ueberhangmandate zusaetzlich auch noch verhindert. Es waere auch gar kein Problem die Ueberhangmandate abzuschaffen, da keine Partei mehr Direktmandate bekommt als ihr Sitze zustehen. Man muesste nur die bloedsinnigen Landeslisten abschaffen und ne Bundesliste erstellen.