Zitat:
Zitat von KernelPanic
Ich wurde Zeuge einer Unterhaltung, in deren Verlauf ein grimmig dreinblickender Polizist einen Hipster über den Umstand belehrte, das diese Dinger im Einflussbereich der StVZO nicht erlaubt wären. Willichnurjesachtham.
|
Hmmm..hab' da jetzt erstmal nicht zu gefunden...mit
§ 67 StVZO könnte ich noch dienen...evtl. beim Hersteller oder Händler wegen der Zulassung nachfragen...
Willste das deinem Rad wirklich antun? Nee, oder?