Zitat:
Zitat von carolinchen
.....welchen Unterschied macht es für den Veranstalter ob mit oder ohne Windschattenfreigabe....
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bei einer nicht genehmigten veranstaltung gar keinen. da ist windschattenfahren ja oder nein dem veranstalter mal ziemlich schnuppe. da ist es sowieso fraglich a) ob es kampfrichter gibt und b) ob es ein schiedsgericht für streitfragen gibt.