Zitat:
Zitat von Jörrrch
Jo das habe ich auch GEHÖRT aber habe es noch nirgens nachlesen können. Hast Du mal eine Bezugsquelle?
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Konnte ich auch nicht ganz glauben, aber Google hilft weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für
alle Kraftfahrzeuge 50km/h
Allerdings gelten:
§3 (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
und bspw. §5 (nur links Überholen) etc.
wohl für alle Verkehrsteilnehmer. Und rechts überholen, Verkehrsgefährdung, Vorfahrts- und Ampelmissachtung geben im Zweifelsfall mehr Punkte als 5km/h zuviel...
Wenn zu schnell, dann aber richtig, wobei es in Italien wohl günstiger ist
http://www.news.at/articles/0308/20/...schnellstrasse
Matthias