Zitat:
Zitat von Klugschnacker
INFUSIONEN ALS VERBOTENE METHODE
"Weil auch in der Ärzteschaft noch immer Unsicherheit über die Zulässigkeit von Infusionen besteht, weist die NADA in ihrem aktuellen Newsletter 03/10 noch einmal darauf hin, dass intravenöse Infusionen, auch von erlaubten Substanzen, nach dem, WADA-Code verbotenen sind.
Ausnahmen gelten nur für Krankenhauseinweisungen oder klinische Untersuchungen. Darunter fallen Notbehandlung einschließlich Wiederbelebung (mit Einweisung ins Krankenhaus), Blutersatz infolge eines Blutverlustes (mit Einweisung ins Krankenhaus) und chirurgische Verfahren im Rahmen einer Operation. Für alle anderen Infusionen muss vorher eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragt werden."
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Krankenhauser sind nach § 107 SGB V definiert...
es kommt vor allem darauf an das:
1. Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden
2. unter ständiger ärztlicher Leitung stehen
3. mit Hilfe von Pflegepersonal
4. die Patienten untergebracht und verpflegt werden können
Ich würde sagen ein Lazarett, wie im IM üblich stellt demnach ein Krankenhaus dar. Allerdings kein zugelassenes, deswegen "im Startgeld mit einbegriffen".
