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Sollte also jemand ziemlich übel beinander sein im Ziel, dann dürfte eine Infusion zum Aufpäppeln durch einen Arzt im Zuge einer körperlichen Untersuchung veranlaßt als "Notfallmaßnahme" durchgehen, wenn ich das richtig lese.
Wenn jemand sagt.. ach, wenn ichs schon mitbezahle, dann nehm ichs auch in Anspruch, weils der Regeneration vielleicht förderlich ist, ohne dass er am kollabieren ist, dann ist es Doping.
Hab ich das richtig verstanden?
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