| 4. StartberechtigungStartberechtigt sind alle Triathleten/innen, die gem. Sportordnung der DTU über die jeweils
 ausgeschriebene Distanz startberechtigt sind.
 Starter/innen, die in derselben Saison bereits in der Landesliga gestartet sind, sind in der
 Regionalliga einmalig (auf Antrag beim Ligaleiter der jew. Landesliga) startberechtigt. Sie dürfen
 danach im selben Jahr weiterhin in der Landesliga starten. Die bisherigen Ergebnisse in der
 Landesliga werden nicht aus den Ergebnislisten gestrichen.
 „Nach mehr als zwei Starts in der ersten Bundesliga dürfen die gestarteten Athleten/innen einer
 Mannschaft in der gleichen Saison nicht mehr in der zweiten Bundesliga eingesetzt werden. Wird
 dies missachtet, wird das einzelne Wettkampfergebnis nicht für das Mannschaftsergebnis in der
 zweiten Bundesliga gewertet“ (§ 5 (3) BgO_Ligaordnung). In Erweiterung gilt für die Regionalliga:
 nach mehr als zwei Starts in der zweiten Bundesliga dürfen die gestarteten Athleten/innen einer
 Mannschaft in der gleichen Saison nicht mehr in der Regionalliga eingesetzt werden. Wird dies
 missachtet, wird das einzelne Wettkampfergebnis nicht für das Mannschaftsergebnis in der
 Regionalliga gewertet. Der aushilfsweise Einsatz von Startern aus der 2. Bundesliga in der
 Regionalliga ist über den Liga-Ausschuss (Meldewesen) der Regionalliga zu beantragen.
 Starter/innen der 1. Bundesliga sind in der Regionalliga nicht startberechtigt.
 Starten 2 Mannschaften eines Vereins in der Regionalliga, dürfen die Starter/innen im Laufe der
 Saison nur für ein und dasselbe Team starten.
 Der DTU-Startpass für Damen und Herren ist Pflicht. Tageslizenz-Besitzer sind nicht startberechtigt!
 5. Zweitstartrecht
 Für die Triathlon Regionalliga Nord kann ein Zweitstartrecht auf Antrag beim
 Regionalliga-Ausschuss erteilt werden (siehe Anhang 1).
 
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 so stehts in der Durchführungsbestimmung für die Regionalliga drin. Jetzt ist es für mich doch irgendwie klar. Wie oben beschrieben, würde es also gehen? sehe ich das richtig?
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