Also ist es nun erlaubt bei kühleren Temperaturen ein Longsleeve von Skins zu tragen oder nicht? Denn ich sehe es nur ungern ein bei widrigen Bedingungen irgendein langsam trocknendes, schlabberndes Oberteil zu tragen. Notfalls hilft nur ein Tank-Top+ Armlinge von Skins, 2XU und Co.
Für mich jedenfalls sehr unverständlich.
Zitat:
Kompressionskleidung beim Schwimmen
Die TK hat bereits eine Erläuterung zu dem Begriff „Kompressionskleidung“ in der SpO auf der DTU-Homepage veröffentlicht.
In der SpO steht unter:
F Das Schwimmen
F1 Allgemeine Bestimmungen
g) Verboten sind Hilfsmittel wie z.B. Flossen, Handschuhe, Socken, Kompressions-kleidung, Paddles und Schnorchel.
Um Unklarheiten in der Definition „Kompressionskleidung“ auszuräumen und weil der Markt bereits von einer Fülle von Kleidungsteilen in allen möglichen Varianten über-schwemmt wird ist der in Weilburg geprägte Begriff: „Unterhalb des Knies“ nicht mehr ausreichend und musste ergänzt werden.
Deshalb die neue Festlegung:
Unter verbotener Kompressionskleidung beim Schwimmen sind zusätzliche Kompressionskleidungsteile aller Art an Beinen und Armen zu verstehen.
Einteiler, Top, Shirt und Short mit Kompressionswirkung sind erlaubt.
Diese Unterlage erhält jeder BKR und LKRO direkt und muss auch an die Landes-kampfrichter weitergegeben werden!
Die TK erwartet, dass hiermit eine einheitliche Beurteilung und somit auch die ein-heitliche Auslegung der Sportordnung durch alle Kampfrichter im Einsatz gewährleistet wird.
06.04.2011
TK
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