Zitat:
Zitat von Wassertraeger_HAM
StVO II. §41, Art. 1: Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
Auch wenn du keinen Tacho hast, darst du mit nicht schnell fahren. Egal ob per Pedes, Velo oder "Automobil".
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Warum liest du nicht den Text der bei dem Verkehrsschild steht? "Fahrzeugführer ...", d.h. Radfahrer (Fahrrad = Fahrzeug!) dürfen theoretisch nicht schneller. Fussgänger dürfen aber schneller als 60km/h rennen
Bei Radfahrern theoretisch, sie müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Praktisch kann man ihnen aber nur schwer ein Bußgeld dafür aufdrücken da sie keinen Tacho haben müssen. Ohne die Möglichkeit des Wissens um ein Vergehen ist ein solches nicht vorwerfbar. Gilt aber nicht für 50km/h in einer 30er-Zone, da glaubt keiner dass man nicht gemerkt hat dass man schneller war.
Hab dafür schonmal blechen müssen, irgendwas oberes Ende der 40 bei erlaubten 30. 15€ Verwarngeld, scheisse wenn man per Laser gemessen und sofort angehalten wird.
Naja, kleine Senke und ich wollte Schwung holen für den Berg danach, genau unten an der tiefsten Stelle war für ca. 200m Tempo 30. Wie Radfahrerunfreundlich
